Eine Vorladung ist nicht automatisch ein Signal, sofort auszusagen. Sie ist vor allem ein Signal, jetzt geordnet zu prüfen, was sinnvoll ist. Der erste Schritt: klären, von wem die Ladung stammt und in welcher Rolle Sie geladen sind.
#Als Beschuldigte oder Beschuldigter
- Einer bloßen polizeilichen Ladung müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sein.
- Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis.
- Eine spontane Entlastungserklärung kann mehr schaden als nützen, auch wenn Sie unschuldig sind.
- In der Regel ist es sinnvoll, zuerst Akteneinsicht zu nehmen und dann zu entscheiden, ob und wie eine Stellungnahme erfolgt.
#Als Zeugin oder Zeuge
Hier gelten andere Regeln. Ob Sie erscheinen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob die polizeiliche Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht. Prüfen Sie außerdem, ob Ihnen ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zusteht. Mehr dazu unter Zeugenbeistand.
#Was Sie jetzt tun sollten
- Vorladung vollständig sichern und mir weiterleiten
- Termin und Fristen notieren
- nicht bei der Polizei anrufen, um den Sachverhalt „kurz zu erklären“
- zunächst rechtlich einordnen lassen, welche Reaktion überhaupt nötig ist
Ich kann gegenüber der Polizei die Verteidigung anzeigen, den Termin absagen und Akteneinsicht beantragen.