Im Ermittlungsverfahren wird gesammelt, bewertet und entschieden, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Viele Fehler entstehen nicht erst vor Gericht, sondern schon hier: durch unbedachte Aussagen oder zu spätes Reagieren.
#Was jetzt wichtig ist
- Ihren Status klären: Beschuldigte, Zeuge oder Drittbetroffener?
- Keine Einlassung ohne Aktenkenntnis, auch keine gut gemeinte Entlastung.
- Fristen aus Schreiben sofort prüfen lassen.
- Entlastende Unterlagen und mögliche Zeugen früh sichern.
#Schweigen ist Ihr Recht
Als Beschuldigte müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, und Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Am Anfang ist der Stand der Ermittlungen regelmäßig unklar; einzelne Fragen enthalten oft schon Annahmen, die man unbewusst bestätigt. Schweigen ist deshalb sehr häufig der richtige erste Schritt, bis klar ist, worauf überhaupt reagiert werden sollte.
#Akteneinsicht
Ob ein Vorwurf trägt, zeigt sich selten aus dem ersten Schreiben. Entscheidend ist die Ermittlungsakte: Aussagen, Vermerke, Gutachten, Bilder und Sicherstellungen. Als Verteidigerin habe ich ein umfassendes Akteneinsichtsrecht; in frühen Phasen kann es eingeschränkt sein, wenn der Untersuchungszweck gefährdet wäre.
Nach der Akteneinsicht
- ordne ich Vorwürfe, Beweismittel und offene Fragen,
- besprechen wir, ob Schweigen, eine Einlassung oder ein Antrag sinnvoll ist,
- klären wir, welche Unterlagen oder Entlastungszeugen helfen können.
#Mögliche Verteidigungsschritte
- Anzeige der Verteidigung und Antrag auf Akteneinsicht
- Stellungnahmen und Anträge, etwa auf Einstellung des Verfahrens
- Begleitung zu Vernehmungen
- Bei Haftbefehl: schnelle Prüfung von Haftgrund und Alternativen zur Untersuchungshaft
#Zwischenverfahren
Mit der Anklage beginnt nicht automatisch die Hauptverhandlung. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. Diese Phase wird oft unterschätzt: Lücken in der Anklage oder Einwendungen können hier noch gezielt vorgebracht werden.